Berufsorganisationen - Landesapothekerkammern
Die Landesapothekerkammern sind die berufliche Vertetung der Apothekerinnen und Apotheker. Es gibt insgesamt 17 Landesapothekerkammern, die im Prinzip deckungsgleich mit den Grenzen der Bundesländer sind. Es gibt jedoch in Nordrhein-Westfahlen zwei Apothekerkammern, die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und die Apothekerkammer Nordrhein.
Die Aufgaben der jeweiligen Landesapothekerkammern sind durch die Kammergesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt. Im Groben sind dies folgende Punkte:
- Erlass der Berufsordnung für Apotheker
- Vertretung der Apotheker in der Öffentlichkeit
- Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung
- Förderung der Fort- und Weiterbildung von Apothekern
- Organisation der PKA-Ausbildung
Jeder Apotheker ist zu einer Mitgliedschaft in seiner zuständigen Apothekerkammer gesetzlich verpflichtet. Mitarbeiter einer Apotheke müssen hingegen nur bei der Apothekerkammer gemeldet werden.
Auf Bundesebene sind die Landesapothekerkammern zur Bundesapothekerkammer (Arbeitsgemeinschaft deutscher Apothekerkammern) zusammengeschlossen.
Zuletzt bearbeitet: 08. 06. 2009