Apotheker
Im Jahr 1231 wurde vom römisch-deutschen Kaiser Friedrich II. eine Konstitution, die "Liber Agustalis", erlassen. Die Liber Augustalis war eine Gesetzessammlung für das Königreich Sizilien, die im Grunde den Machtanspruch des Königs und des Adeltums festigen sollte.
1241 gab es einen Nachtrag, den Edikt von Salerno, der den Arztberuf von dem des Apothekers abgrenzte. Ärzten war es von nun an verboten, eine Apotheke zu besitzen bzw. sich daran zu beteiligen. Zudem wurden die Preise für Arzneimittel gesetzlich geregelt um Preistreiberei vorzubeugen. Das Jahr 1241 gilt daher als das Gründerjahr der Apothekerschaft.
Der Apotheker stellt eine Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher. Damit er seine Aufgabe ohne Einschränkungen wahrnehmen kann, wurde ihm als Apothekenleiter quasi eine Monopolstellung zugeschrieben.
Seit dem 1. Januar 2004 haben sich durch die Gesundheitsreform viele Änderungen für den Apotheker und sein Berufsbild ergeben. So ließ der Gesetzgeber unter anderem das Mehrbesitz- und Versandverbot für Apotheken fallen. Daraus resultiert die heutige Vielzahl an Versandapotheken (Internet Apotheken). Des Weiteren wurde die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel aufgehoben. Für den Apotheker als Apothekenleiter ergeben sich daher neue Möglichkeiten im Bereich der Vermarktung und der Absatzmärkte.
Zuletzt bearbeitet: 08. 06. 2009